Mediadaten 2012
Ansprechpartner:
Ralf Ziegler
Tel.: 06184/923345
Sachbearbeitung:
Frau Höflich
Tel.: 06184/923348
E-Mail:✘ info@ziegler-verlag.de ✘
Druckunterlagen
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Anzeigen sollten als Dateien angeliefert werden. Verwendbare Dateien: PDF, offene Quark XPress, Freehand+Illustrator vorzugsweise als eps (alle Macintosh), Photoshop: JPEG, TIFF, BMP, EPS (mind. 300 dpi, bei Strichdateien 1200 dpi). Der Verlag behält sich die Weiterberechnung von Anzeigenerstellungskosten bei Anlieferung von Manuskripten u.ä. zum Selbstkostenpreis vor. Versandanschrift für Druckunterlagen: Ziegler Verlags GmbH | Birkenweiherstr. 14 | 63505 Langenselbold | Bahnstation: 63450 Hanau Hbf. E-Mail: ✘ mce.redaktion@mce-aktuell.de ✘ |
Druckverfahren Rollen-Offset Farbskala EUROPA-Skala nach DIN 16539 Farbdichte für alle 4 Farben insgesamt nicht über 280% Druckfolge schwarz, cyan, magenta, yellow Heftformat 297 mm hoch x 210 mm breit |
Zahlungsbedingungen
Bei Vorauskasse, die bis zum Erstverkaufstag beim Verlag eingeht, 2% Skonto (sofern keine älteren Rechnungen offen stehen)
oder netto Kasse nach Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 3 v.H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie Einziehungskosten berechnet.
Kontoverbindungen:
Postscheckkonto
333950-606 Frankfurt/Main
Bankverbindung
Hypovereinsbank Alzenau
Konto-Nr. 367 408 367 (BLZ 795 200 70)
AGB's für Anzeigenschaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Textteilanzeigen siehe 7.
6. Für die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Bei rubrizierten Anzeigen gewährleistet der Verlag den Abdruck in der jeweiligen Rubrik, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, rechtsverbindlich bestätigte Aufträge sowie einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Veröffentlichung einer Ersatzanzeige zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist auch die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung des Anzeigenpreises. Hat der Auftraggeber aus objektiven Gründen an der Schaltung einer Ersatzanzeige kein wirtschaftliches Interesse (Fristgebundenheit der Anzeige), hat er Anspruch auf Minderung der Kosten für die geschaltete Anzeige. Das Ausmaß der Minderung entspricht der Beeinträchtigung des Zweckes der Anzeige durch die Fehler. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder die zu veröffentlichende Beilage vereinbarte Entgelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen vom Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Gerät der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug, kann der Verlag die Ausführung des weiter laufenden Auftrages bis zur Bezahlung aller Rückstände einschließlich Zinsen zurückstellen. Zahlt der Auftraggeber auch nach Mahnung des Verlages und Fristsetzung zur Zahlung nicht, ist der Verlag berechtigt, vom laufenden Auftrag zurückzutreten. Im Falle des Verzuges und nach erfolgloser Fristsetzung kann der Verlag auch anstatt eines Vertragsrücktrittes die Veröffentlichung weiterer noch ausstehender Anzeigen von der vorherigen Vorauszahlung des Anzeigenpreises abhängig machen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages, das Erscheinen weiterer Anzeigen auch ohne dass Verzug bereits wegen veröffentlichter Anzeigen besteht, ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Anzeigenpreises abhängig zu machen.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Fotos, Retuschen, Anlagemontagen, Satzherstellungen, Farblithoherstellungen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe aus Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.
17. Datenträger werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
18. Storniert der Auftraggeber einen Anzeigenauftrag oder tritt der Verlag wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers gemäß Ziffer 14 vom Vertrag zurück, schuldet der Auftraggeber dem Verlag Schadensersatz in Höhe von 20 % des Auftragswertes der noch nicht veröffentlichten Anzeigen. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verlag kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber oder des Vertragsrücktrittes durch den Verlag schuldet der Auftraggeber des Weiteren dem Verlag die Zahlung etwaiger dem Auftraggeber für den Anzeigenauftrag mit Rücksicht auf den Gesamtauftrag eingeräumter Rabatte für die bereits veröffentlichten Anzeigen.
19. Ein Zeitschriftenabonnement kommt jeweils für die Dauer eines Jahres zustande. Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf des Bezugsjahres per Einschreibebrief dem Verlag gekündigt wird.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages, Gerichtsstand ist so weit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
GRAFIK: UWE LAURISCH BY ZIEGLER VERLAGS GMBH











